REISEBEDINGUNGEN
1. Anmeldung, Buchungsbestätigung
Die Reiseanmeldung kann schriftlich (Brief, Fax) oder per E-Mail erfolgen. Erst nach schriftlicher Buchungsbestätigung durch Yoshimoto Turizm Ticaret A.Ş., Armutalan Mah. 564 sok No:70, 48700 Marmaris - Türkei (nachfolgend kurz als Reiseveranstalter bezeichnet), oder nach schriftlicher Buchungsbestätigung durch einen unserer Vertreter zustande und gilt für beide Vertragspartner als verbindlich.
2. Bezahlung
Umgehend nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung muss spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter eingehen.
3. Leistungen und Preise
Werden wesentliche Abweichungen von den im Prospekt (oder auf der Website) vorgegebenen Leistungen nötig, wird dem Reisenden dies unverzüglich mitgeteilt. Flugzeitenänderungen und Aenderungen der angegebenen Fahrtrouten oder Zwischenübernachtungen gelten nicht als Leistungsänderungen, insbesondere dann nicht, wenn sie auf Mehrheitsentscheidungen der Reiseteilnehmer beruhen. Irrtümer und Druckfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Rücktritt / Umbuchung durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn formfrei von der Reise zurücktreten. Es wird eine schriftliche Erklärung empfohlen. Massgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Im Falle eines Reiserücktritts durch den Reisenden kann der Reiseveranstalter pauschalisierte Rücktrittskosten verlangen, die sich wie folgt vom Reisepreis errechnen:
- bis 40 Tage vor Reiseantritt: 10 %
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 15 %
- bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50 %
- bis 7 Tage vor Reiseantritt: 90 %
Der Reisende kann das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem Reiseveranstalter in einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Ãœberträger und der neue Teilnehmer haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten. Kosten für Flugtickets werden in Ihrem vollen Umfang in Rechnung gestellt, sollte eine Stornierung dieser nicht mehr möglich sein.
Hinweis: Der Reisende hat die Möglichkeit den Nachweis zu erbringen, dass dem Reiseveranstalter entweder kein Schaden oder aber ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Bis vier Wochen vor Reisebeginn können wir vom Reisevertrag zurücktreten, wenn: die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, höhere Gewalt, Witterungsverhältnisse, Streik oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse die Reise gefährden oder erheblich beeinträchtigen.
Ebenso behalten wir uns vor eine Reise abzubrechen, wenn diese durch oben genannte Bedingungen undurchführbar wird. Einzelne Teilnehmer können bei undiszipliniertem, gefährlichem oder den Ablauf der Reise störendem Verhalten ohne Rückerstattung von Kosten von der Gruppe ausgeschlossen werden.
6. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen für Fremdleistungen jeder Art (z. B. Rafting, Paragliding, Wassersport, u.s.w.). Hier gelten die Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters.
Der Reisende nimmt auf eigenes Risiko an der Tour teil. Die Haftung des Reiseveranstalters und jeweils seiner Leistungsträger für Schäden, die der Reisende im Rahmen der Tour erleidet, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, sofern der Schaden des Teilnehmers durch den Reiseveranstalter und seiner jeweiligen Leistungsträger weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für Sach- und Personenschäden, die der Reisende verursacht, ist die Haftung des Reiseveranstalters oder des Tourguide ausgeschlossen, sofern nicht hierfür eine gesetzliche Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Haftung ist jedenfalls auf den Umfang der Versicherungsdeckung der Haftpflichtversicherung im konkreten Schadensfall beschränkt.
Der Abschluss entsprechender Versicherungen (z.B. Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung) wird dem Reisenden dringend empfohlen.
7. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen zur Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter mitzuteilen. Unterlässt er es schuldhaft Mängel innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen so verliert er jeglichen Anspruch auf Minderung.
8. Vorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
9. Mietfahrzeuge
Der Reisende verpflichtet sich die Mietfahrzeuge schonend zu behandeln und ihrem Zweck entsprechend zu benutzen. Sollte das Fahrzeug während der Tour einen Schaden erleiden, der vor Ort nicht behoben werden kann, so entstehen für den Reisenden daraus keine Ansprüche auf Rückerstattung des Reisepreises, gleich ob der Reisende diesen Schaden verschuldet hat oder nicht. Der Reiseveranstalter wird sich in einem solchen Fall jedoch bemühen, so schnell wie möglich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
10. Haftungsverzichtserklärung
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Reisende folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorrad-, Mountainbike- und Geländewagen - Fahrens auf und abseits befestigter Strassen, sowie über die Gefahren sportlicher Aktivitäten wie Rafting, Trekking, Paragliding, Tauchen, Segeln und ähnlichem voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Es ist mir bekannt, dass der Reiseveranstalter nicht für Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeugs zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Motorradführerschein (nur für Fahrer auf Motorradtouren) bzw. einen gültigen Autoführerschein (nur für Fahrer bei Jeeptouren). Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.
11. Anwendbares Recht
Es gelangt türkisches Recht zur Anwendung, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dagegen stehen.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Als Gerichtsstand wird Marmaris / Türkei (Firmensitz des Reiseveranstalters) vereinbart.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fallen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
12. Reiseveranstalter
Yoshimoto Turizm Tic. A. Ş.